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Datenjagd im Cyberdschungel
Wollen Sie Daten über die Nutzer Ihrer Website sammeln und verwerten? Etwa um
Werbebanner geschickt zu platzieren oder um sich über Ihre Besucher zu
informieren? Technisch ist das leicht aber beachten Sie dabei den Datenschutz.
Microsoft hat vor drei Jahren gezeigt, wie man es nicht machen soll: Das
Mail-Programm Outlook verknüpfte ausgehende E-Mails mit einer Begleitnachricht,
die auf dem Bildschirm nicht zu erkennen war. Aus diesen Daten konnte Microsoft
ersehen, wer die Nachricht verschickt hatte. Unglaublich, denn wer möchte schon
so leicht identifiziert werden. Zum Glück fand sich jemand, der die
Mail-Begleitdaten analysierte, den ungewollten Informationsfluss entdeckte und
öffentlich machte. Microsoft sicherte daraufhin zu, den Identifikation nicht
mehr zu nutzen.
Cookies \'n\' Cream
Datensammeln ist aber nach wie vor ein verbreiteter Sport, vor allem im
Werbebannergeschäft. Das läuft so: Werbeabhängige Unternehmen pflanzen Cookies
in den PC des Surfers. Manche Websites beispielsweise erlauben Ihnen den Zugang
nur, wenn Ihr Browser Cookies akzeptiert. Cookies enthalten Informationen über
den Nutzer, die der Betreiber beim nächsten Kontakt wiedererkennt. So kann
wollen Sie Daten über die Nutzer Ihrer Website sammeln und verwerten? Etwa um
Werbebanner geschickt zu platzieren oder um sich über Ihre Besucher zu
informieren? Technisch ist das leicht aber beachten Sie dabei den Datenschutz.
Das werbende Unternehmen im Laufe der Zeit ein Nutzerprofil in einer Datenbank
anlegen. Noch interessanter ist das, wenn der Surfer beim ersten Kontakt
persönliche Fragen beantwortet hat. Mit Hilfe dieses Nutzerprofils lassen sich
gezielt Werbebanner platzieren, abgestimmt auf das analysierte Konsumverhalten
des betreffenden Surfers, etwa ein deutschsprachiges Werbebanner beim Besuch
einer amerikanischen Website. Der technische Ablauf ist einfach: Innerhalb
weniger Augenblicke setzt das Cookie einen Wiedererkennungsimpuls in der
Datenbank des Anbieters. Der wiederum leitet die Informationen an eine
Werbeagentur weiter, die anhand des übermittelten Nutzerprofils bestimmte
Werbebanner auf den Bildschirm des Nutzers zaubert. Das ist aller erste Sahne
für Werbestrategen.
Datenschutz
In Deutschland gibt es zum Glück Datenschutzgesetze, die den Jägern und Sammlern
von personenbezogenen Daten genau vorschreiben, wie und unter welchen Umständen
sie Daten fremder Personen einholen und verwerten dürfen. Diese Regelungen
sollen den Einzelnen davor schützen, dass Dritte sein Persönlichkeitsrecht
beeinträchtigen, indem sie mit seinen Daten Schindluder treiben. Grundsätzlich
müssen Betreiber eines Internet-Dienstes darauf achten, keine oder so wenige
personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.
Daher dürfen sie personenbezogene Daten zur Durchführung eines Internet-Angebots
nach dem Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) nur dann erheben, wenn es
beispielsweise für einen Vertragsabschluss zwischen Provider und User
erforderlich ist. Weiter darf ein Betreiber von Internet-Diensten Daten über die
Dauer einer entgeltpflichtigen Nutzung und Abrechnungsdaten speichern. Nutzungs-
und Abrechungsdaten muss er jedoch so früh wie möglich löschen, also nach Ende
der jeweiligen Nutzung oder sobald er die Daten für die Abrechnung nicht mehr
braucht. Abrechungsdaten, die gespeichert worden sind, um Einzelnachweise zu
erstellen, muss der Anbieter spätestens 80 Tage, nachdem er den Einzelnachweis
versandt hat, löschen. In jeden Fall muss er den Surfer darüber informieren,
wenn er personenbezogene Daten über ihn speichert.
Einwilligung
Das Datenschutzgesetz verbietet dem Service Provider, die gespeicherten Daten zu
verwenden, um den Surfer ungefragt zu beraten, mit Hilfe der Bestandsdaten zu
werben oder Marktforschung zu betreiben. Der Provider darf sie nicht einmal
verwenden, um seinen eigenen Service bedarfsgerecht zu gestalten, außer wenn der
Surfer ausdrücklich in diese Nutzung seiner Daten eingewilligt hat.
Üblicherweise klickt er dazu ein Kästchen an, wenn er seine Daten übermittelt.
Dieses Okay gibt dem Service Provider jedoch nicht das Recht, Nutzungs- und
Abrechnungsdaten an Dritte weiterzugeben, beispielsweise an
E-Mail-Adressenhändler oder Werbeagenturen. Das Landgericht München hat
entschieden, dass eine Einverständniserklärung, die pauschal auf die
unbeschränkte Verwendung der erhobenen Daten ausgerichtet ist, die Kunden
unangemessen benachteiligt und gegen das Gesetz zur Regelung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt. Das
Landgericht bemängelte vor allem, dass der Betreiber nicht deutlich gemacht
hatte, dass und an wen er die erhobenen Daten weiterleitet (LG München v.
01.02.2001). Wenn Sie also beabsichtigen, Kundendaten zu sammeln und an dritte
Unternehmen gegen Entgelt weiterzuleiten, brauchen Sie dazu eine ausdrückliche
Erlaubnis Ihrer Kunden. Bei einem Verstoß gegen datenschutzrechtliche
Vorschriften drohen nicht nur hohe Abmahn- und Anwaltskosten, sondern auch
Bußgelder bis zu 25.000 €.
Rechte des Nutzers
Nutzer haben das Recht, jederzeit die über sie abgespeicherten Daten
unentgeltlich einzusehen. Dieses Auskunftsrecht gilt auch für kurzfristig
gespeicherte personenbezogene Daten. Übrigens,
http://www.privacy.net
analysiert die Spuren, die Sie beim Surfen im Netz hinterlassen. Wer beim Surfen
inkognito bleiben möchte, greift auf die Dienste von
http://www.safeweb.com,
http://www.anonsurf.de
oder
http://www.rewebber.de
zurück. Deutsche Anbieter sind leider kostenpflichtig.
Textquelle: Zeitschrift \"HomeP@ge-Magazin\" 09/2001
Copyright Text
http://www.weitnauer.net
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