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Schutz vor Datenklau im Web
Mit Liebe und Zeitaufwand haben Sie für Ihre Besucher interessante Informationen
gesammelt. Doch sind sie vor Internet-Piraten geschützt?
Um die Besucherzahl Ihrer Homepage zu steigern, eignen sich Informations- oder
Link-Sammlungen zu spannenden Themen ganz gut. Schrecken Sie nun davor zurück,
die Daten zu veröffentlichen? Sorgen Sie sich, dass Internet-Piraten die mühsam
erstellten Sammlungen klauen? Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ihre Daten
automatisch nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt. Wir zeigen Ihnen, unter
welchen Bedingungen Sie Schutz genießen, wenn Sie eine Datenbank erstellt haben,
und wie umfangreich er ist.
Ihre Datenbank
Damit eine Informationssammlung auf Ihrer Website urheberrechtlich geschützt
ist, dürfen Sie keine ungeordneten Rohdaten verwenden. Es müssen vielmehr Daten
sein, die Sie systematisch oder methodisch sortiert haben. Eine solche Anordnung
erhalten Sie automatisch, wenn Sie eine alphabetische Link-Sammlung zu einem
Thema erstellen. Dies kann beispielsweise ein Überblick über alle Fußballvereine
in Deutschland sein oder eine Liste aller französischen Weinhändler geordnet
nach Anbaugebieten. Das ist noch nicht alles, damit der Urheberschutz greift.
Eine weitere Bedingung lautet: Um die Sammlung aufzubauen, haben Sie auch eine
nach Art und Umfang wesentliche Investition eingesetzt. Was das eigentlich ist,
wissen selbst die Rechtsgelehrten nicht genau. Einigermaßen sicher ist nur, dass
ein gewisser Aufwand für Finanzierungs- oder Sachmittel erforderlich ist.
Hierunter fallen zum Beispiel das Hosting sowie ein messbarer Aufwand an Zeit
und Energie beim Sammeln. Dabei hat die Rechtsprechung schon eine Liste mit 251
alphabetisch geordneten Links von im Internet vertretenen
Eltern-Kind-Initiativen als ausreichend angesehen und Datenbankschutz nach dem
Urheberrechtsgesetz gewährt (LG Köln, Urteil vom 25. 8. 1999).
Ihr Schutz
Ihre Rechte als Datenbankhersteller sind umfassend. Nur Sie dürfen die Datenbank
insgesamt oder wesentliche Teile davon vervielfältigen, verbreiten und
veröffentlichen. Dies gilt für alle Datenbanken, egal, ob auf Papier oder auf
CD-ROM. Dritten ist es sogar verboten, kleine Ausschnitte zu verwenden, wenn die
Nutzung nicht einer normalen Auswertung entspricht oder Ihre Interessen
unzumutbar beeinträchtigt. Überträgt man dieses Recht auf Datenbanken im
Internet, so gilt: Zwar ist Ihr Recht auf Online-Übertragung nicht im
Schutzrechtekatalog erwähnt und damit ist es nicht ganz eindeutig, dass Sie es
auch in Anspruch nehmen können. Aber immerhin ist das Recht der öffentlichen
Wiedergabe Ihrer Datenbank ausdrücklich geschützt. Darunter fällt auch das
Online-Übertragungsrecht. Weiter ist es unzulässig, Kopien für private Zwecke zu
machen, weil Informationssammlungen oder einzelne Elemente daraus im Internet
immer zugänglich sind. Die User können ohne hin jederzeit darauf zugreifen. In
diesem Fall verhindert das Urheberrechtsgesetz, private Kopien anzufertigen, da
diese leicht und ohne Qualitätsverlust weiter verwendbar sind. Vor dieser Gefahr
sollen Sie nach dem Willen des Gesetzgebers bestmöglich geschützt sein. Ein
Verstoß zieht Unterlassungs- und mitunter hohe Schadensersatzansprüche gegen den
Räuber nach sich. Unter Umständen macht er sich sogar strafbar. Um leicht zu
beweisen, dass Ihre Schutzrechte verletzt wurden, bewährt es sich, einige
Dummys, also falsche Informationen, in die Sammlung einzubauen. Einen Piraten,
der Ihre Daten einfach kopiert, überführen Sie dann mit diesen Dummys meist
problemlos. Die Rechte eines Datenbankerstellers erlöschen übrigens 15 Jahre
nach der Veröffentlichung der Sammlung beziehungsweise dem Upload auf die
Website. Diese Frist fängt neu an zu laufen, wenn Sie die Datenbank mit einem
wesentlichen Aufwand ändern.
Die Einschränkungen
Unter Umständen können Sie sich nicht gegen die Verwendung Ihrer Datenbank vor
einem Gericht oder einer Behörde wehren. Auch für Zwecke der öffentlichen
Sicherheit müssen Sie die Nutzung dulden. Beispielsweise, wenn Inhalte für die
Kriminalitätsbekämpfung verwendbar sind. Auch für kostenlose Unterrichtszwecke
wie in allgemeinbildenden Schulen sind Ihre Daten frei. Ein weiterer Fall freier
Nutzung tritt ein, wenn Ihre Sammlung rein wissenschaftlich für nicht
gewerbliche Zwecke Verwendung findet. Entwicklungsabteilungen von Unternehmen
sowie Universitäten, die im Auftrag eines Konzerns forschen, dürfen Ihre
Datenbank aber nicht kopieren. Bei der freien Verwertung gilt jedoch: Liegt eine
erlaubnisfreie Vervielfältigung vor, muss der Nutzer die Quelle angeben. Ohne
Quellenverweis dürfen Sie Unterlassung fordern und unter Umständen auch
Schadensersatz.
Textquelle: Zeitschrift \"HomeP@ge-Magazin\" 10/2001
Copyright Text
http://www.weitnauer.net
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