Tipps / Datenklau

Schutz vor Datenklau im Web

Mit Liebe und Zeitaufwand haben Sie für Ihre Besucher interessante Informationen gesammelt. Doch sind sie vor Internet-Piraten geschützt?


Um die Besucherzahl Ihrer Homepage zu steigern, eignen sich Informations- oder Link-Sammlungen zu spannenden Themen ganz gut. Schrecken Sie nun davor zurück, die Daten zu veröffentlichen? Sorgen Sie sich, dass Internet-Piraten die mühsam erstellten Sammlungen klauen? Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ihre Daten automatisch nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt. Wir zeigen Ihnen, unter welchen Bedingungen Sie Schutz genießen, wenn Sie eine Datenbank erstellt haben, und wie umfangreich er ist.


Ihre Datenbank

Damit eine Informationssammlung auf Ihrer Website urheberrechtlich geschützt ist, dürfen Sie keine ungeordneten Rohdaten verwenden. Es müssen vielmehr Daten sein, die Sie systematisch oder methodisch sortiert haben. Eine solche Anordnung erhalten Sie automatisch, wenn Sie eine alphabetische Link-Sammlung zu einem Thema erstellen. Dies kann beispielsweise ein Überblick über alle Fußballvereine in Deutschland sein oder eine Liste aller französischen Weinhändler geordnet nach Anbaugebieten. Das ist noch nicht alles, damit der Urheberschutz greift. Eine weitere Bedingung lautet: Um die Sammlung aufzubauen, haben Sie auch eine nach Art und Umfang wesentliche Investition eingesetzt. Was das eigentlich ist, wissen selbst die Rechtsgelehrten nicht genau. Einigermaßen sicher ist nur, dass ein gewisser Aufwand für Finanzierungs- oder Sachmittel erforderlich ist. Hierunter fallen zum Beispiel das Hosting sowie ein messbarer Aufwand an Zeit und Energie beim Sammeln. Dabei hat die Rechtsprechung schon eine Liste mit 251 alphabetisch geordneten Links von im Internet vertretenen Eltern-Kind-Initiativen als ausreichend angesehen und Datenbankschutz nach dem Urheberrechtsgesetz gewährt (LG Köln, Urteil vom 25. 8. 1999).


Ihr Schutz

Ihre Rechte als Datenbankhersteller sind umfassend. Nur Sie dürfen die Datenbank insgesamt oder wesentliche Teile davon vervielfältigen, verbreiten und veröffentlichen. Dies gilt für alle Datenbanken, egal, ob auf Papier oder auf CD-ROM. Dritten ist es sogar verboten, kleine Ausschnitte zu verwenden, wenn die Nutzung nicht einer normalen Auswertung entspricht oder Ihre Interessen unzumutbar beeinträchtigt. Überträgt man dieses Recht auf Datenbanken im Internet, so gilt: Zwar ist Ihr Recht auf Online-Übertragung nicht im Schutzrechtekatalog erwähnt und damit ist es nicht ganz eindeutig, dass Sie es auch in Anspruch nehmen können. Aber immerhin ist das Recht der öffentlichen Wiedergabe Ihrer Datenbank ausdrücklich geschützt. Darunter fällt auch das Online-Übertragungsrecht. Weiter ist es unzulässig, Kopien für private Zwecke zu machen, weil Informationssammlungen oder einzelne Elemente daraus im Internet immer zugänglich sind. Die User können ohne hin jederzeit darauf zugreifen. In diesem Fall verhindert das Urheberrechtsgesetz, private Kopien anzufertigen, da diese leicht und ohne Qualitätsverlust weiter verwendbar sind. Vor dieser Gefahr sollen Sie nach dem Willen des Gesetzgebers bestmöglich geschützt sein. Ein Verstoß zieht Unterlassungs- und mitunter hohe Schadensersatzansprüche gegen den Räuber nach sich. Unter Umständen macht er sich sogar strafbar. Um leicht zu beweisen, dass Ihre Schutzrechte verletzt wurden, bewährt es sich, einige Dummys, also falsche Informationen, in die Sammlung einzubauen. Einen Piraten, der Ihre Daten einfach kopiert, überführen Sie dann mit diesen Dummys meist problemlos. Die Rechte eines Datenbankerstellers erlöschen übrigens 15 Jahre nach der Veröffentlichung der Sammlung beziehungsweise dem Upload auf die Website. Diese Frist fängt neu an zu laufen, wenn Sie die Datenbank mit einem wesentlichen Aufwand ändern.


Die Einschränkungen

Unter Umständen können Sie sich nicht gegen die Verwendung Ihrer Datenbank vor einem Gericht oder einer Behörde wehren. Auch für Zwecke der öffentlichen Sicherheit müssen Sie die Nutzung dulden. Beispielsweise, wenn Inhalte für die Kriminalitätsbekämpfung verwendbar sind. Auch für kostenlose Unterrichtszwecke wie in allgemeinbildenden Schulen sind Ihre Daten frei. Ein weiterer Fall freier Nutzung tritt ein, wenn Ihre Sammlung rein wissenschaftlich für nicht gewerbliche Zwecke Verwendung findet. Entwicklungsabteilungen von Unternehmen sowie Universitäten, die im Auftrag eines Konzerns forschen, dürfen Ihre Datenbank aber nicht kopieren. Bei der freien Verwertung gilt jedoch: Liegt eine erlaubnisfreie Vervielfältigung vor, muss der Nutzer die Quelle angeben. Ohne Quellenverweis dürfen Sie Unterlassung fordern und unter Umständen auch Schadensersatz.




Textquelle: Zeitschrift \"HomeP@ge-Magazin\" 10/2001
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